Grundsätzlich gilt für Motorradfahrer, dass es eine Pflicht zur Versicherung des Motorrades in Form einer Haftpflichtversicherung gibt. Diese kann eine Ergänzung auf freiwillliger Basis erhalten: Es können zusätzliche Teil-oder Vollkaskoversicherungen abgeschlossen werden.
Wer sein Motorrad versichert, findet eine Einstufung nach der Hubraumgröße vor- oder danach, ob es sich um ein Leicht-oder ein Kleinkraftrad oder einen Kraftroller handelt.
Wer sich zu einer zusätzlichen Teilkaskoversicherung entscheidet, ist gegen Schäden an seinem Motorrad versichert, die durch Hagel oder Sturm, aber auch durch Brand oder Diebstahl des Zweirades für ihn entstehen können.
Lässt der Fahrer sein Motorrad vollkaskoversichern, so umfasst diese Versicherungsform alle Leistungen einer Teilkaskoversicherung plus der Schäden am eigenen Motorrad, die bei einem durch den Motorradfahrer verursachten Unfall entstehen.
Wichtig für den Motorradfahrer ist, dass er durch unfallfreies Fahren Beiträge sparen kann. Hier gibt es die sogenannten Schadensfreibeträge, die denen einer Kraftfahrzeugversicherung ähneln: Fahranfänger beginnen bei vielen Versicherungen mit einem Beitragssatz von 125 Prozent. Manche Versicherungen bieten eine Verringerung dieses Satzes an, wenn der Motorradfahrer Fahrpraxis mit einem Kraftwagen hat, und dieser bei derselben Gesellschaft wie auch das Motorrad versichert ist.
Obendrein spielen bei den Versicherungsbeiträgen für Motorräder Regionalklassen eine Rolle: In den Gebieten, in denen es sehr häufig zum Diebstahl von Motorrädern kommt oder in denen überdurchschnittlich oft Motorradunfälle passieren, ist ein Aufschlag bis zum einem Drittel des Beitrages möglich.
Geld sparen kann der Motorradfahrer , wenn er sein Fahrzeug nur in der warmen Jahreszeit nutzt, ein Saisonkennzeichen beantragt und die Versicherungsbeiträge nur für die Zeit zahlt, in der er fährt.