
Solaranlagen auf dem Dach rechnen sich
Derzeit ist das Ärgernis vor allem über die Verbraucherhaushalte sehr groß, die eine Solaranlage auf dem Dach haben. Denn diese bekommen die EEG-Umlage von den Stromanbietern bezahlt für, dass das Sie Strom aus den Solaranlagen einspeisen. Doch lohnt es sich für einen Haushalt überhaupt, sich eine Solaranlage zur Energieerzeugung aufs Dach montieren zu lassen?
Zunächst einmal ist die Frage mit einem ganz klaren "Ja" zu beantworten. Aber (natürlich gibt es dieses): Erst einmal ist die Anschaffung von einer Solaranlage für den Verbraucher trotz öffentlicher Förderung von verschiedenen Seiten auch mit erheblichen Kosten verbunden. Doch der Verbraucher hat 20 Jahre lange die Gewissheit, dass er einen garantierten Einspeisetarif gezahlt bekommt, und zwar ab dem Tag der Inbetriebnahme an für 20 Jahre.
Und zwar ist dieser dann immer noch so hoch, wie er war, als die Anlage in Betrieb genommen wurde, unabhängig davon also, ob der Einspeisetarif irgendwann gesenkt wird oder nicht.
Grundsätzlich rechnen sich Solaranlagen aber gleich in mehrfacher Hinsicht. Und zwar erzeugen sie umweltfreundlichen Strom. Auf diese Weise leistet jeder Hausbesitzer seinen ganz persönlichen Anteil zur Senkung der CO2-Emissionen. Dies verschafft dem einzelnen Verbraucher vor allem eines: ein gutes Gewissen.
Es ist festzustellen, dass die Preise für Solarstromanlagen bei den Herstellern in den vergangenen Jahren erheblich gesunken. Das heißt, eine hochwertige Dachanlage bringt sehr viel schneller Gewinn, als man sich dies vorstellen kann. Vor allem, wenn man in der Lage ist, einen erheblichen Teil der Summe selbst beizusteuern aus Eigenkapital. Es wird bei einer Solaranlage eh empfohlen, einen Eigenanteil von 25 Prozent zu leisten. Wissenswert ist dabei, dass die Betreiber von Solaranlagen sich die gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen können. Als Sicherheit für den Kredit genügt es im Übrigen, die Einspeisevergütung aus der Solaranlage an die Bank abzutreten. Andere Sicherheiten oder gar Bürgschaften sind nicht erforderlich. Eingetragen ins Grundbuch wird eine private Solaranlage im Übrigen nicht.
