Hörprobleme treten nicht erst im Alter oder bedingt durch eine Krankheit auf, sondern sind vielfach die Auswirkung von Lärm. Besonders gefährdet sind Personen, die bereits durch ihre Arbeitsstelle eine entsprechende Geräuschkulisse vorfinden und täglich der Lärmbelastung ausgesetzt sind. Dabei ist nicht nur das Gehör entsprechend gefährdet, auch der ganze Organismus reagiert entsprechend auf lauten Lärm und führt so zu verschiedensten körperlichen Beschwerden. Dabei sind nicht nur, wie oftmals angenommen, Mitarbeiter von Handwerks- und Industriebetrieben besonders betroffen, auch andere Berufsbereiche sind betroffen.
In den meisten der von täglichem Lärm betroffenen Berufe ist das Tragen von geeignetem Gehörschutz vorgeschrieben. Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Angestellte entsprechend auf den Gebrauch eines geeigneten Gehörschutzes hinzuweisen und diesen bei einem ständigen Lärmpegel von 80 dB(A) auch zur Verfügung zu stellen. Ab 85 dB(A) besteht Tragepflicht und seitens des Arbeitgebers sind entsprechende Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten zu treffen. Für ausreichenden Schutz am Arbeitsplatz gibt es mehrere Institutionen, die beratend zur Verfügung stehen, um einen sicheren Arbeitsort zu schaffen. Dazu zählen auch, dass die Beschäftigten beraten und in diesem Punkt ausführlich unterwiesen werden, aber auch arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.
Die körperlichen Auswirkungen, die bereits bei Werten ab 65 dB(A) auftreten, sind nicht weniger gesundheitsgefährdend. Hierzu zählen neben harmlos erscheinenden Magen-Darm-Beschwerden des Weiteren Bluthochdruck oder Schlafstörungen, aber auch psychische Erkrankungen können auftreten. Zudem nimmt die Leistungsfähigkeit und Konzentration durch den Dauerlärm erheblich ab, so dass die Arbeit dadurch sehr beeinträchtigt wird. Zudem ist die Kommunikation mit Vorgesetzten oder dem Arbeitsteam gestört und kann so zu Fehlern führen. Ein Gehörschutz, der je nach Situation entsprechend ausgewählt und auch genutzt werden sollte, ist nur eine Maßnahme, um den Körper vor dem Lärm zu schützen. Auch ausreichend Arbeitspausen und entsprechende Entspannungsphasen helfen, den Dauerlärm besser verarbeiten zu können.
Wichtig ist, dass der Gehörschutz allen technisch vorgeschriebenen Richtlinien für den Arbeitsplatz entspricht und auch entsprechend verwendet wird. Dabei gibt es neben den weitverbreiteten Kapselgehörschutz, der wie Kopfhörer getragen wird, auch Bügelohrstöpsel, die für den Dauereinsatz entsprechend ausgelegt sind. Auch spezielle Otoplaste aus Silikon oder Acryl bieten Schutz vor der Lärmbelästigung am Arbeitsplatz. Weniger geeignet sind in diesem Fall Kunststoffohrstöpsel, die nur kurzzeitigen Schutz bieten.