
Reha – Langsam zurück ins Leben
Nach einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder schweren Autounfall ist nichts mehr, wie es einmal war. Der Körper ist erheblich geschädigt, Verletzungen, Sprachstörungen und sogar Lähmungen sind Folgen eines solchen einschneidenden Erlebnisses. Essenzieller Bestandteil der Therapie ist daher neben der eigentlichen medizinischen Versorgung auch eine umfassende Rehabilitationsmaßnahme. Sie sorgt dafür, dass der Gesundheitszustand erhalten oder verbessert und verlorengegangene körperliche Funktionen wieder hergestellt werden. So soll der Patient wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Auch die Wiedereingliederung in den Beruf ist ein Ziel, das erreicht werden soll.
Es werden verschiedene Phasen der Reha unterschieden. Zunächst beginnt die Akutbehandlung, daran schließt sich die Frühreha an, gefolgt von weiterführenden Maßnahmen. Es folgen Anschlussbehandlungen, Nachsorge inklusive beruflicher Reha und schließlich eine aktivierende Behandlungspflege.
In Abstimmung des individuellen Gesundheitszustands des Patienten und seiner dringendsten körperlichen Einschränkungen werden die einzelnen Maßnahmen geplant. Zu den wichtigsten Komponenten einer erfolgreichen Rehabilitation gehören Physiotherapie und Ergotherapien, die sich beide vornehmlich mit der Wiederherstellung von Bewegungsfunktionen beschäftigen. Nach einem Schlaganfall werden beispielsweise einfache Bewegungsabläufe neu trainiert, mithilfe der noch relativ neuen Spiegeltherapie ist es sogar möglich, gelähmten Armen oder Beinen wieder zur Beweglichkeit zu verhelfen. Auch Schluck-, Sprach-, und Esstraining gehören zu den wichtigen Elementen einer Reha nach einem schweren Hirninfarkt auch werden bei vielen Rehas Übungen für den Ischiasnerv angeboten.
Auch eine Ernährungsberatung, beispielsweise nach einem Herzinfarkt oder bei einer Magersucht, können durchgeführt werden, sodass der Patient seine eigene – wieder erlangte – Gesundheit lange erhält und nicht wieder in alte, den Körper schädigende, Muster zurückfällt. Meist umfasst eine Rehabilitationsmaßnahme auch eine psychotherapeutische Begleitung, denn die Verarbeitung eines schweren Schicksalsschlags kann selten ganz allein erfolgen.
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen, den Rentenversicherungsträgern, der gesetzlichen Unfallversicherung oder anderer Institutionen erbracht. Zusammen mit dem Arzt stellt der Patient einen Antrag auf Kostenübernahme.
Während eine stationäre oder ambulante Reha-Maßnahme in Anspruch genommen wird, hat der Betroffene meist auch Anrecht auf die Zahlung verschiedener finanzieller Mittel, dazu zählen etwa Übergangsgeld, Krankengeld oder Entgeltfortzahlung. Auch diese Leitungen werden auf Antrag beim zuständigen Versicherungsträger erbracht.
