Bundestag – wählt den Bundeskanzler

 

Der Bundestag wird auch als Parlament bezeichnet und ist das einzige Verfassungsorgan des Bundes, das direkt vom Volk gewählt wird. Die gesetzlich verpflichtende Mindestanzahl der Mitglieder beträgt 598, die reale Zahl ist jedoch infolge von sogenannten Überhangmandaten in der Regel höher.


Das Parlament hat eine Vielzahl unterschiedlicher Funktionen inne. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Gesetzgebungsfunktion, das Recht auf Budgetierung, die Kreationsfunktion und die Öffentlichkeitsfunktion. Zudem schafft er Bundesrecht und ändert die Verfassung.


Zu den zweifellos am wichtigsten Aufgaben zählt das Recht, den Bundeshaushalt zu beschließen. Mittels dieses Rechtes ist der Bundestag in der Lage zu definieren, auf welchen Gebieten der Bund finanzielle Prioritäten setzen möchte. Auch die Kreationsfunktion ist ein wichtiges Recht des deutschen Parlaments. Dieses Recht beinhaltet die Entscheidung über den Bundeskanzler oder -kanzlerin. Nach einem Vorschlag des Bundespräsidenten wird das Regierungsoberhaupt in geheimer Wahl gewählt. Oftmals steht bereits am Abend der Bundestagswahl fest, wer als Kandidat vom Bundespräsidenten vorgeschlagen werden wird. Neben dem Bundeskanzler wirkt der Bundestag auch bei der Wahl des Bundespräsidenten, den Bundesrichtern und anderer wichtiger Bundesorgane mit.


Der Bundestag hat auch die Verpflichtung seiner Öffentlichkeitsfunktion in ausreichendem Maß nachzukommen. Das bedeutet, dass er die Wünsche der Bevölkerung ausdrücken muss, sie aber auch im nötigen Umfang zu informieren.


Das Initiativrecht ist ein weiteres wichtiges Recht. Dieses gibt dem Bundestag das Privileg, Gesetzesentwürfe vorzuschlagen. Ein Gesetz, das vom Bundestag vorgeschlagen wird, muss von mindestens einer Fraktion oder 5 Prozent der Parlamentarier Unterstützung finden.


Der an Politik interessierte Bürger kann sich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages aktuell stattfindende Sitzungen als Live-Stream ansehen. Dieser Service wird auch als Parlamentsfernsehen bezeichnet. Zudem sind auf der Website Plenarprotokolle als praktische PDF-Datei einseh- und downloadbar. Außerdem auf der Seite: Tagesordnungen der Sitzungen. Mithilfe dieses umfangreichen Service’ bleibt der Bürger stets auf dem Laufenden und kann verfolgen, was aktuell verhandelt wird.