
Private Krankenversicherung - die etwas bessere Behandlung
Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Jeder Erwerbstätige muss sich mit einem festgelegten Beitrag bei einer GKV (gesetzliche Krankenversicherung) seiner Wahl versichern. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen, kann sich ein gesetzlich Versicherter privat versichern. Für 2011 liegt diese Grenze voraussichtlich bei ca. 50600€.
Auch können sich Freiberufler, Selbstständige oder Beamte voll- bzw. teilversichern bei der PKV.
Vorteile liegen klar auf der Hand. Zum einen gestalten sich Beiträge nach diversen Faktoren und sich nicht starr am Einkommen bemessen. Das richtet sich hier nach (Eintritts-)Alter, Geschlecht, und dem Gesundheitszustand eines zu Versichernden.
Die meisten privaten Versicherungen zahlen in Abhängigkeit des Beitrags und der gewählten Tarife entsprechend mehr für Behandlungen. Das wirkt sich vor allem auf den Zahnersatz aus. Hier sind 85% Beitragserstattung keine Seltenheit.
Wenn Leistungen innerhalb eines Jahres nicht in Anspruch genommen werden (können), findet eine Betragsrückerstattung statt.
Rechnungen für stationäre oder ambulante Behandlungen werden dem Versicherten direkt in Rechnung gestellt. Sie wird dann bei der PKV eingereicht und der Betrag erstattet. Auf diese Weise bekommt man einen Überblick über die erbrachten Leistungen. Die Behandlung erfolgt gegenüber gesetzlich Versicherten viel schneller.
Gesetzliche Krankenversicherungen nehmen keine Einschränkungen oder Beitragserhöhungen wegen Vorerkrankungen etc. vor. Für den Eintritt in die PKV wird ein Gesundheitscheck benötigt. Das Untersuchungsergebnis wirkt sich direkt auf den Beitrag aus.
Bei Zahnersatz wird oft 85% und mehr zugezahlt. In den ersten Jahren sind aber Begrenzungen hinzunehmen.
Sollten Sie je eine Kur beantragen, werden diese Kosten auch von einer PKV übernommen. Die Unterkunftskosten jedoch nicht.
Je nach Vereinbarung mit von privaten Krankenversicherungen und Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, muss ein Patient einen bestimmten Betrag vorab bezahlen. Bekommt ihn natürlich in voller Höhe zurück.
Bei Streitigkeiten zwischen den Versicherungen und den medizinsischen Einrichtungen bleibt der Versicherte/Patient meist auf der Strecke und es muss kostenpflichtig durch ein Zivilgericht geklärt werden.
Auch findet keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub statt.
