
Schwangerschaftsvorsorge – Schutz ungeborenen Lebens
Es ist die vielleicht schönste Nachricht im Leben einer Frau: Ich bin schwanger! Nun beginnt für die werdende Mutter eine aufregende Zeit voller einmaliger und intensiver Erfahrungen. Ein neues Leben wächst im Körper heran, ein Leben, das vielleicht bald schon selbst Mutter oder Vater eines Kindes sein wird. Um das sich entwickelnde Leben zu schützen, hat der Gesetzgeber Mutterschaftsrichtlinien festgelegt, in denen klar geregelt ist, in welchem Umfang sich die Schwangere medizinischen Untersuchungen unterziehen sollte.
Die Untersuchungen finden zunächst in regelmäßigen Abständen von vier Wochen statt, zwei Monate vor dem Entbindungstermin verkürzt sich der Abstand auf zwei Wochen. Der behandelnde Frauenarzt wird nicht nur die Entwicklung des Kindes überwachen, sondern auch Ausschau nach Behinderungen oder Fehlentwicklungen halten. Im Rahmen der Vorsorgetests wird auch die Mutter engmaschig kontrolliert, sodass eine etwaige Erkrankung, beispielsweise eine Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig erkannt und behandelt werden kann.
Zu den gesetzlich geregelten Tests zählen Ultraschall-, Blut-, Urin- und Fruchtwasseruntersuchungen. Die Schwangere wird auf verschiedene Krankheiten getestet, der Blutdruck wird überwacht und der Gebärmutterstand kontrolliert. Mithilfe der Ultraschalluntersuchungen kann der Geburtstermin ausgemacht sowie der Entwicklungsstand und die Lage des Kindes festgestellt werden.
Weitere Untersuchungen:
- Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors
- Antikörper-Suchtest
- Nachweis von Chlamydien, Hepatitis B, Röteln
Ebenfalls essenzieller Teil der Vorsorge bildet die regelmäßige Gewichtskontrolle der werdenden Mutter, denn Unregelmäßigkeiten sind Hinweise auf Erkrankungen der Mutter oder des Ungeborenen. Stagniert das Gewicht, kommen etwa Mangelernährung oder eine Wachstumsverzögerung des Kindes als Ursachen infrage. Nimmt die Mutter hingegen mehr als 20 Kilogramm zu, deutet dies auf eine Überernährung hin. Schnelle Gewichtszunahmen können Anzeichen für eine Gestose sein.
Alle im Rahmen der Mutterschutzrichtlinien stattfindenden Untersuchungen werden von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Die Testresultate werden in den Mutterpass eingetragen, der der Schwangeren zu Beginn ausgehändigt wird. Er gibt einen schnellen Überblick über den aktuellen Gesundheitszustand von Mutter und Kind und sollte daher auch regelmäßig mitgeführt werden. Natürlich muss er auch zu den Vorsorgeuntersuchungen mitgebracht werden.
Neben den medizinischen Untersuchungen sind auch Beratungsangebote Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge. So erfährt die werdende Mutter alles über Geburtsvorbereitung und Stilltechniken, die richtige Ernährung in der Schwangerschaft sowie gesetzliche Regelungen und finanzielle Hilfen.
